Wer haftet bei Aktivitäten?

Auskunft Bildungsdirektion Kanton Zürich, Nov, 2010:
Am einfachsten hinsichtlich der Haftungsfrage ist es, wenn die Schule bzw. die Gemeinde immer auch als Veranstalter auftreten.

Verfügt die Schule über eine EMW verfügt, welche Veranstaltungen durchführt, soll die Schulpflege dies mit ihrer Haftpflichtversicherung besprechen und sicherstellen, dass die EMW in der Deckung eingeschlossen ist.

Falls eine Veranstaltung in der unterrichtsfreien Zeit ohne Wissen und Mitwirkung der Schule stattfindet, sind die Eltern persönlich haftbar. Sie müssen sich selber um einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) kümmern.