Was ist zu beachten, wenn Fotos veröffentlicht werden?

Da auf Webseiten von Elternmitwirkungsgremien und Schule gerne Fotos gezeigt werden von Aktivitäten und den Beteiligten, wurde die Fachstelle Elternmitwirkung mehrmals wegen Fragen rund um die Veröffentlichung von Fotos kontaktiert.

Wir danken Dr. Robert Steinegger, Leiter Rechtsdienst Bildungsdirektion Kanton Zürich für die folgenden Auskünfte:

"Es gibt ein Recht auf das eigene Bild. Dieses Recht gilt es zu schützen, wenn auf Websites einzelne Personen erkennbar sind. Für das Aufschalten von personenbezogenen Bild- oder Tonaufnahmen im Internet bedarf es deshalb der Zustimmung der betroffenen Personen (Eltern der Schülerin oder des Schülers). Das bedingt, dass die Eltern zuvor informiert werden.
Bei öffentlichen, der Allgemeinheit zugänglichen Veranstaltungen braucht es diese Zustimmung nicht, weil damit gerechnet werden muss, dass Aufnahmen gemacht und in der Presse oder im Internet veröffentlicht werden.
Wenn ein Anlass von der öffentlichen Schule getragen wird, ist die Schule/Schulgemeinde für die Beachtung des Datenschutzes verantwortlich.
Falls ein Elterngremium eine Veranstaltung trägt und durchführt, hat es für die Einhaltung des Datenschutzes zu sorgen. Eine finanzielle Beteiligung der Schule/Schulgemeinde würde an dieser Zuständigkeit nichts ändern.
Widerrechtlich publiziertes Bildmaterial ist von der Website zu entfernen."